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Wir sagen
NEIN zur Zerstörung des Wedauer Waldes!
Aktuelles:
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Vorzeitiger Maßnahmenvollzug ?
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Die Stadt hat am Samstag Morgen begonnen die Höhlenbäume zu fällen!
Mein Vertrauen auf das Rechtssystem wurde durch die VG und OVG Entscheidungen ja
schon arg erschüttert, denn offensichtlich ist die schiere Summe von 11 Mio
Subvention schon so schwerwiegende, dass man über Naturschutz, Artenschutz oder
Umweltschutz nicht mehr nachdenken braucht.
Mein Rest-Vertrauen auf Aussagen und das geschriebene Wort von irgendwelchen
Stadtvertretern ist dann auch abhanden gekommen.
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Vorbei die schriftliche Aussage, dass die Stadt nicht vor dem 29.10. mit
Baumaßnahmen beginnen will,
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vorbei die Aussage, dass es sich nur um 2 -3 Höhlenbäume handeln würde. |
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Tatsächlich
wurden etwa 14 Bäume gefällt - und das nicht nur in dem Bereich in dem der Kanal
gebaut werden soll, sondern auch an Stellen, von denen die Stadt als Einwendung
auf die Kartierung von NABU und BUND bei Gericht vorgetragen hat, dass diese
Bäume außerhalb des Eingriffsbereiches lägen, i>
Auch Bäumie ich am Donnerstag bei einer erneuten Begehung noch auf Fotos
gebannt habe, um für die Gegenstellungnahme für das OVG Beweise zu haben, da die
Stadt behauptete, es sei ja gar nicht klar, ob sich dort Höhlen befinden würden
- musste ich am Samstag als rausgerissene, abgeholzte Riesen - nicht stehend,
sondern liegend vorfinden.
Samstag morgen hat eine der Aktiven der AG Wald festgestellt, dass Forstbeamte
mit entsprechendem Gerät zum Wedauer Wald vorrückten. Unter der persönlichen
Bewachung von Hr. Greulich wurde ein Höhlenbaum nach dem anderen rausgerissen,
abgesägt und in den Wald geworfen.
Eine Anzeige bei der Polizei wegen vorzeitigem Baubeginn wurde noch vor Ort
versucht zu erstellen, doch die Polizei war bereits informiert und die ganze
Aktion bei der Polizei bereits offiziell angemeldet.
Auch ein Telefonat mit dem OB Sauerland - der wohl immer noch von 2 -3
Höhlenbäumen ausging, hat nichts gebracht, da er nur auf Hr. Greulich verwies,
der ja vor Ort sei.
Als ich um 14 Uhr im Wald ankam, waren die ersten 10 Bäume bereits gefällt.
Ich bin selten sprachlos, aber Samstag war ich es, denn ansonsten hätte ich auch
nur persönliche Beschimpfungen loswerden wollen.
Unserem Umweltdezernenten hat die Aktion zumindest den Tag nicht vermiest, denn
er ist mir dann um kurz nach 16:00 Uhr fröhlich mit seiner Frau joggend auf dem
Weg neben der Regattabahn erneut begegnet. So viel Genuss an der Macht hätte ich
bis zum Samstag selbst ihm nicht zugetraut.
Ich dagegen kochte vor Wut, Erschütterung, Unglauben und Trauer.
Kerstin Ciesla
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Presseerklärung des BUND vom 29.10.06 zur Ablehnung der
Beschwerde beim OVG Münster über den einstweiligen Rechtsschutz [Download]
Mit großer Bestürzung haben die
Duisburger Naturschutzverbände die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes
Münster gegen den einstweiligen Rechtsschutz für den
Wedauer Wald zur Kenntnis genommen. Das OVG hat, ähnlich wie das
Verwaltungsgericht Düsseldorf, finanztechnische und haushaltstechnische Aspekte
über die Interessen des Artenschutzes und den Schutz eines wertvollen
Waldstückes gestellt. Entgegen anders lautender Medienmeldungen stellt auch das
OVG nicht die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses fest.
(...) [mehr] |
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Freitag Nachmittag hat das
Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) in einer Eilentscheidung den einstweiligen
Rechtschutz abgelehnt
Die Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 20.10.06 wurde am Freitag den 27.10.06
abgelehnt. Auch das OVG gewährt keinen einstweiligen Rechtschutz für den Erhalt
des Wedauer Waldes.
Am Dienstag wurde die
Beschwerde eingereicht und schon am Freitag gegen 14:30 Uhr lag die Begründung
zur Ablehnung des einstweiligen Rechtschutzes vor.
Da wundert es einen nicht,
dass in der Eile auch das OVG im Ergebnis offen lässt, ob der
Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig ist oder nicht!
Auch das OVG hat
lediglich eine allgemeine Interessenabwägung durchgeführt. D.h.
Tourismusförderung gegen Natur- und Artenschutz. Das OVG schreibt, dass „die
positiven Auswirkungen auf den Tourismus durch den Bau des Parallelkanals für
eine strukturschwache Region plausibel dargelegt worden“ seien. Hingegen sei
„nicht nachgewiesen, dass sich der Bau erheblich negativ auf die Populinden-left: 36.0pquote>
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Auf den
Aspekt, dass es hier um Wald in der Stadt geht, ist auch dieses Gericht wieder
nicht eingegangen. Und was ist mit uns Menschen ? |
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Was ist mit
den allgemeinen Funktionen eines Waldes ? |
Auf diese Aspekte ist
weder da Verwaltungsgericht Düsseldorf noch das Oberverwaltungsgericht Münster
eingegangen!
Sie fragen sich jetzt
vielleicht - warum Tourismus, ging es nicht immer um den Sport? Also um die
angebliche Notwendigkeit für Ruderer und Kanuten um internationale
Veranstaltungen auszutragen?
Da man aber weder für den
Spitzen- noch für den Breitensport Fördermittel aus den EU und Landestöpfen
erhält, wurde kurzerhand von der Stadt Duisburg die Argumentation geändert und
nun geht alles nur um den Tourismus.
Dass hier unter dem
Deckmäntelchen des Tourismus eine massive Subvention und Hofierung des
Spitzensports gemacht werden soll, wird auch dem Gericht aufgefallen sein. Und
dem Gericht war auch bekannt, dass die Natur- und Umweltschutzverbände nicht mal
eben ein Gutachten über die Fledermauspopulation aus dem Hut zaubern könnten.
Die Stadt hat solche Gutachten in 1,5 Jahren Bearbeitungszeit nicht vorgebracht,
aber den Natur- und Umweltschutzverbänden wird dies als Manko bei einem
Eilverfahren ausgelegt ?
Verkehrte Welt ?
Da kann man nun mutmaßen,
dass die schiere Summe von 11 Millionen Euro Fördergelder mehr Ausschlag geben
als jegliche saubere Abwägung zum Arten- und Natur- und Umweltschutz.
Der Homo-Ökonomikus hat
wieder zugeschlagen – wann werden die Menschen nur begreifen, dass ohne Ökologie
auch irgendwann keine Ökonomie mehr vorhanden sein wird?
Was ist
Ihnen ein Baum wert?
Was ist Ihnen noch ein Wald wert?
Wann wird man einsehen, dass man Geld nicht atmen kann?
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Presseerklärung des BUND vom 24.10.06 zum Beschluss über die Beschwerde
beim OVG Münster über die Ablehnung des einstweiligen Rechtschutzes [Download]
Der Landesvorstand des BUND NRW hat beschlossen, gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes
gegen den Beginn der Baumaßnahmen zum Parallelkanal Beschwerde einzulegen. Diese
Beschwerde wird vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Düsseldorf geführt.
(...) [mehr] |
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Verwirrung und falsche
Interpretation in der Presse zum Stand der Verbandsklage des BUND
Die örtliche Presse verlautbarte in den letzten Tagen, dass nun der Abholzung
für den Bau des Parallelkanal nichts mehr im Wege stehe, da das
Verwaltungsgericht in Düsseldorf ja ...
Ja was eigentlich ?
Hier die Fakten:
Klage
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Die Klage wurde am 02.10.06 beim
Verwaltungsgericht in Düsseldorf eingereicht |
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Die Klage ist bisher vom
Verwaltungsgericht in Düsseldorf nicht betrachtet worden |
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Luftbildaufnahme des
Wedauer Waldes, der nach dem Willen der Stadt Duisburg abgeholzt werden soll!
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Einstweiliger Rechtschutz –
Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG)
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Neben der eigentlichen Klage wurde am
02.10. 06 ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz eingereicht. |
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Der Antrag auf einstweiligen Rechtschutz
hat man eingereicht, um zu vermeiden, dass die Bäume abgeholzt werden und dann
die Klage gegenstandslos werden könnte.
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Denn der Planfeststellungsbeschluss legt
auf Seite 6 schriftlich fest: „Die sofortige Vollziehung der Baumassnahmen gemäß §80 Abs. 2 Nr. 4
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird angeordnet. Dadurch entfällt die
aufschiebende Wirkung einer etwaigen Klage.“ |
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Der einstweilige Rechtschutz wurde vom
Verwaltungsgericht am Freitag Nachmittag des 20.10.06 abgelehnt, nicht jedoch
ein Urteil für die Klage ausgesprochen. Da es sich nicht um ein Urteil handelt,
wie fälschlicherweise in der Presse zu vernehmen war, gibt es auch keine
Revision, sondern der rechtliche Schritt ist eine Beschwerde zur Entscheidung
des einstweiligen Rechtschutzes bei der nächst höheren Instanz des Gerichts –
dem Oberverwaltungsgericht in Münster.
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Beschwerde – Oberverwaltungsgericht Münster (OVG)
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Der Landesvorstand des BUND hat am Montag,
den 23.10.06 mit Unterstützung der Kreis- bzw. Stadtverbände BUND, NABU und SDW
am Montag beschlossen beim Oberverwaltungsgericht Düsseldorf Beschwerde
einzulegen. |
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Letztendlich geht es darum die vorzeitige
Abholzung zu verhindern und einen so genannten Hängebeschluss zu erwirken, damit
das Gericht in Ruhe und mit Sorgfalt die von beiden Seiten vorgetragenen
Argumente gegeneinander abwägen kann. |
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Die entsprechende Pressemitteilung der
Verbände finden Sie hier [Download] |
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Am 24.10.06 wurde die entsprechende
Beschwerde offiziell dem Gericht zugestellt. |
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Presseerklärung des BUND zum Beschluss des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf [Download]
Am Freitag, 20.10.2006, hat das VG Düsseldorf beschlossen, keinen einstweiligen
Rechtsschutz gegen die Abholzung eines Teils des Wedauer Waldes für die Dauer
des anhängigen Verfahrens vor dem VG zu gewähren. Damit wurde in der Sache kein
Urteil gefällt. Es wurde vom Gericht lediglich konstatiert, dass keine
offensichtlichen, groben Rechtsmängel im Planfeststellungsbeschluss vorlägen.
Das Gericht führt insbesondere aus, dass es sich noch nicht intensiv mit dem
Verfahren hat beschäftigen können. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass das
Gericht nicht habe feststellen können, welche Seite denn Recht habe. Das Gericht
führt wörtlich aus, dass „die Kammer angesichts des summarischen
Prüfungsmaßstabs im Hinblick auf das umfangreiche Abwägungsmaterial einerseits
und den nur engen Zeitkorridor der gerichtlichen Untersuchung im Eilverfahren
andererseits, die offensichtliche Rechtmäßigkeit des
Planfeststellungsbeschlusses ebenfalls nicht festzustellen vermag“.
Dass das Gericht in dieser Situation keinen Rechtsschutz gewährt, ist uns
unverständlich.
An der Begründung des Beschlusses wird vor allem bemängelt, dass das Gericht die
artenschutzrechtlichen Aspekte des Verfahrens scheinbar nur am Rande geprüft
hat. Es versucht, sehr oberflächlich abzuwägen, ob ein öffentliches Interesse
aus der Tourismusförderung ggf. höher wiegen könne, als die massiven Eingriffe
in die Lebensumgebung mehrerer gefährdeter Arten und in ein
Landschaftsschutzgebiet. Zugleich aber wird klargestellt, dass nicht genügend
Zeit gewesen sei, um die fachlich-rechtlichen Aspekte auch wirklich zu prüfen.
Eigentlich ist gerade für solche Fälle im Verwaltungsrecht ein Rechtsschutz
vorgesehen, damit ein Gericht die notwendige Zeit bekommt, mit der angemessenen
Tiefe zu analysieren. Zudem wurden relevante Präzedenzurteile höherer
gerichtlicher Instanzen unbeachtet gelassen.
Daher wird eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht im Hinblick auf dieses
Zwischenergebnis in Betracht gezogen. Zudem ist der BUND Duisburg nach wie vor
zuversichtlich, dass nach vollständiger, detaillierter Prüfung der Sachverhalte
auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu dem Schluss kommen sollte, den
Eingriff in den Wedauer Wald zu verwerfen.
Die Äußerungen der Stadt Duisburg, das Verfahren sei nun gegen den BUND
entschieden, entbehren also jeglicher Grundlage.
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Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft für den Erhalt des
Waldes vom 17.10.2006 [Download]
Unter Leitung der Duisburger "Naturwerkstatt besuchte die AG für den
Erhalt des Waldes in den Abendstunden das Lebenshabitat der
Fledermäuse im Wald an der Regattabahn, das nach den Plänen der
Stadtverwaltung für einen Parallelkanal vernicht werden soll. (...)
[mehr]
[Foto der ExkursionsteilnehmerInnen] |
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Fledermaushabitat im Wedauer Wald wesentlich umfangreicher als
bisher bekannt! Eine Begehung des Wedauer Waldes
durch den NABU, den BUND und der AG Wald in dem Bereich, wo der Parallelkanal
hinkommen soll, hat sehr interessante Ergebnisse gebracht Die Ergebnisse wurden
nach wissenschaftlichen Regeln aufgenommen und dokumentiert.
Im vom Abholzen bedrohten Gebiet wurden 31 Höhlenbäume gefunden, in welchen sich
jeweils ein- oder mehrere Höhlen befinden. Das ist weit weg von der Zahl 8, die
immer wieder von der Stadt Duisburg genannt wird. Diese Ergebnisse gehen konform
mit einer vorherigen Äußerung des Gutachters. Es wurde dargestellt, dass der
Gutachter lediglich „eine Stichprobenuntersuchung durchgeführt“ habe und
„eventuell mit einer hohen Dunkelziffer von Höhlenbäumen zu rechnen sei“.
Die Stadt Duisburg gibt dann an, 2 - 3 von den von ihr angegebenen 8 Bäumen
fällen zu wollen. Die anderen sollen stehen bleiben. Unter anderem im dann
sturmgefährdeten Bereich zwischen dem geplanten Parallelkanal und der
Regattabahn. Wie realistisch und ehrlich diese Planungen der Stadt Duisburg
sind, sieht man im Vergleich zu den von den Naturschützern nachweislich
ermittelten Zahlen.
Auch was die Größe der Fledermauspopulation selbst angeht, kursieren falsche
Zahlen. Eine Nacht-Begehung dieser Tage hat nach ersten Schätzungen Hunderte von
Tieren erbracht und nicht einige wenige, wie von der Stadt behauptet.
Alle diese Fakten wurden dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zur Kenntnis
gebracht.
So wird es Zeit, dass endlich davon abgesehen wird, einen Kanal auf der
Westseite ausgerechnet in ein wichtiges Habitat dieser gefährdeten Arten zu
schneiden. In der Tat wird jetzt geprüft werden, ob das Habitat nicht durchaus
überregionale Bedeutung hat und damit unter besonderen Schutz als Gesamtfläche
gestellt werden sollte.
► Mehr zum Thema Zerstörung
von Lebensräumen
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Spendenaufruf
Den Gegnerinnen und Gegnern des Parallelkanals auf der Westseite der Regattabahn
geht es darum, ein für die Stadt Duisburg und ihre BürgerInnen wichtiges und
nicht wegzudenkendes Landschaftsschutzgebiet, den Wedauer Wald, in seiner
jetzigen Form mit seinem unverwechselbaren Erholungswert für die Bevölkerung zu
erhalten und vor dem geplanten Eingriff zu schützen.
Es sind bis heute schon umfangreiche Anwalts- und Gerichtskosten aufgelaufen.
Deshalb bitten wir alle Gegner und Gegnerinnen der ökologischen Eingriffe für
das Projekt Regattabahn auf das Konto des Bundes für Umwelt und Naturschutz NRW
e.V. zu spenden:
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Empfänger:
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BUND Landesverband
NRW |
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Kontonummer: |
8 204 700 |
|
BLZ: |
370 205 00 |
| Bankinstitut: |
Bank für Sozialwirtschaft |
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Verwendungszweck: |
„KG Duisburg Klage Wedauer Wald“ |
Spendenquittungen können ausgestellt werden.
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Waldretter Info Ausgabe 3 vom 15.10.2006 [Download
hier] |
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW e.V. hat am
2.10.2006 Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf gegen den
Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Regattabahn eingereicht.
Dies ist geschehen mit der Unterstützung der beiden anderen Naturschutzverbände,
dem Naturschutzbund (NABU) und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) sowie
der Arbeitsgemeinschaft für den Erhalt des Waldes in Duisburg, welche diese
Internet-Seiten betreibt.
Damit wendet sich der BUND mit breiter Unterstützung aus der Bevölkerung und den
anderen Umwelt- und Naturschutzverbänden nicht gegen eine Modernisierung der
Sportstätte an sich, sondern gegen diese Art der Maßnahmen und diese Art der
Planung.
Dabei wird insbesondere massiv kritisiert, dass immer noch ca. 10 Hektar
wertvolle und intakte Waldfläche in einem Landschaftsschutzgebiet
unwiederbringlich zerstört werden soll. Zudem soll ein signifikant großes
Habitat von seltenen und streng geschützten Tierarten auf ganzer Breite
unwiederbringlich vernichtet werden. Es handelt sich dabei um fünf sehr
gefährdete Spezies von Fledermäusen.
In der Tat halten die Gegner des aktuell geplanten Projektes, eingeschlossen die
Umwelt- und Naturschutzverbände, diesen Eingriff nach wie vor für
rechtswidrig ! Diese Ansicht wird beispielsweise auch von der zuständigen
Fortbehörde geteilt. Insofern sind die Verlautbarungen verschiedener Befürworter
und städtischer Beamter, die Gegner seien ggf. reine Verhinderer von
realistischen und sinnvollen Projekten, absurd. Der BUND e.V. tritt in diesem
Verfahren als Anwalt der Natur auf, der er nach Gesetz nun mal ist.
Wie die Sportverbände hinter vorgehaltener Hand immer mal wieder zugeben, gibt
es andere, umweltverträglichere Ansätze, insbesondere für die Kanuten. Auch dies
wird in der Klageschrift angeführt. Dass diese Varianten nicht ernsthaft von der
Stadt Duisburg geprüft wurden bzw. in ihrer Relevanz zu den Ansprüchen und
Wünschen der Spitzensportverbände Punkt für Punkt abgewogen wurden, ist durchaus
verfahrensrelevant. In der Tat ist die Stadt Duisburg ihrer Verpflichtung nicht
zur Genüge nachgekommen, die Notwendigkeit für diesen massiven Umwelteingriff
nachzuweisen.
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Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft für den Erhalt des
Waldes vom 26.09.2006 [Download] |
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Aktueller Stand der Bemühungen zum Erhalt des Waldes
Am 25.09.06 wurde der Planfeststellungsbeschluss im Amtsblatt
veröffentlicht und ungefähr zum gleichen Zeitpunkt an die Einwender verschickt.
Somit hat die Stadt Duisburg auf Konfrontation gesetzt! Das Angebot der
Naturschutzverbände gemeinsam über die Ostseite zu reden, wurde nicht
angenommen.
Die Stadt Duisburg hat sich den vorzeitigen
Maßnahmenbeginn vorsorglich selbst genehmigt.
Somit könnte wohl rein formell die Abholzung ab dem 1.10.2006 beginnen!
Alle Gegner sind aufgerufen, eventuell
vorzeitige Maßnahmen im Wedauer Wald zu beobachten und ggf. an die bekannten
Kontaktadressen zu melden. Im Falle eines Falles könnten dann eventuell
Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
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Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), der Naturschutzbund
Deutschland (NABU) und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) sprechen sich
gegen einen Parallelkanal auf der Westseite aus!
Offizieller Beschluss der Natur- und Umweltschutzverbände vom 19.09.2006
[Download] |
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Pressemitteilung zum Gesprächstermin der AG für den Erhalt des Waldes mit dem
Oberbürgermeister Adolf Sauerland und dem Umweltdezernenten Dr. Peter Greulich
zum Widerstand der AG gegen den Parallelkanal im Wedauer Wald
- AG für den Erhalt des Waldes sehr enttäuscht
- AG für den Erhalt des Waldes stellt Alternativvorschlag für die Ostseite vor
- Verhandlungsbereitschaft der Stadt unverändert gleich Null
[Pressemitteilung /
Kommentar:
Waldschonende Varianten nicht gewünscht]
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Finanzierung für Parallelkanal steht wohl ! Meldungen über
Finanzierungsprobleme waren falsch ! |
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Einige Medien in Duisburg, unter anderem der
Wochenanzeiger, hatten behauptet, die Finanzierung einiger Großprojekte
in Duisburg seien gefährdet. Darunter falle auch der Parallelkanal.
Diese Nachricht war wohl eine Zeitungsente !
Wie die WAZ vom 15.07.06 schon berichtete, bezieht sich das Nein der
Bezirksregierung auf den sogenannten Verwaltungshaushalt der Stadt. Der
sogenannte Vermögenshaushalt wurde wohl genehmigt. In diesem
Vermögenshaushalt wird der Kredit für den Parallelkanal und das
Gesamtprojekt Ausbau der Regattabahn aufgenommen.
Wir wissen nicht, ob hier lediglich ein Redakteur falsch recherchiert
hat. Komisch finden wir allerdings, dass es immer wieder Nachrichten in
Duisburg gab, das Projekt sei gestorben. Dann machte man sich keine
Sorgen mehr, aber die Verwaltungsmaschinerie lief weiter. Dies tut sie
auch jetzt, die ganze Zeit. Unnachgiebig und immer in die gleiche
Richtung.
Deswegen müssen unsere Bemühungen unvermindert weitergehen!
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Schreiben Sie an die Ratsmitglieder! |
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Schreiben Sie an die Zeitungen! |
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Fordern Sie, das Projekt
umweltverträglich und ohne Eingriff in den Wedauer Wald sowie
die 6-Seen-Platte zu planen! |
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Unterstützen Sie die Umweltverbände
bei der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss!
Spenden Sie für die Vorbereitung und Durchführung der Klage! |
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Waldretter Info Ausgabe 2 vom 30.07.2006
[Download hier]
Umweltverbände drohen Klage an!
[Pressemitteilung]
Spendenaufruf für Klage
Unterstützung durch
Rettet den
Regenwald e.V.
mit Mailingaktion für jeden
Teile der Presse veröffentlichten
in den letzten Tagen, dass
der Parallelkanal nicht mehr finanzierbar sei, weil die Bezirkssregierung
das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Duisburg abgelehnt habe. Die
Aussage, dass die Bezirksregierung das Haushaltsicherungskonzept der
Stadt Duisburg für 2006 abgelehnt hat, konnte anhand der
Pressemitteilung vom 14.07.2006 der
Bezirksregierung Düsseldorf
bestätigt werden.
Dass jedoch der Parallelkanal nicht mehr finanzierbar ist und damit das
Projekt eingestellt wird, ist nicht bestätigt!
- Solange
das Planfeststellungsverfahren nicht gestoppt wird,
- und der
Rat der Stadt offiziell den Ratsbeschluss durch einen neuen
Ratsbeschluss revidiert hat,
kämpfen wir weiter
für den Erhalt des Wedauer Waldes!
Planfeststellungsverfahren können auch komplett abgeschlossen werden und
Jahre später aus der Schublade gezogen werden. Dann könnten wir nichts
mehr tun!
Daher gehen alle Aktionen weiter und finden unsere Treffen auch
weiterhin jeden Sonntag statt!
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Vernichtung von 120.000 m² Wald

Das derzeitig geplante Bauvorhaben des Parallelkanals der Regattabahn, hat
die Rodung von 120.000 m² des 80jährigen Wedauer Waldes, zur Folge. Die
Abtransportstrecke noch nicht mitgerechnet, denn die geplanten 100 LKWs pro Tag
und andere Baumaschinen die für geplante 100 Arbeitstage den Abtransport
vornehmen, brauchen bekanntlich auch Platz.
Besonders
wertvoller Stieleichenwald im Norden der geplanten Rodungsfläche:

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Ad hoc Entscheidungen über die Köpfe der Duisburger Bewohner hinweg?
Der Rat der Stadt hatte bereits vor der nicht öffentlichen Erörterung
(19.06.2006) die Pläne des Baus des Parallelkanals am Montag den 12.06.2006 mit großer
Mehrheit beschlossen. Allein mit dieser Reihenfolge haben die Entscheider der
Stadt Duisburg gezeigt, was sie von Bürgerbeteiligung, zumindest in diesem
Verfahren, halten.
Erst am Freitag den 09.06.2006 wurde die dringend für Entscheidungen benötigte
Studie zur Einschätzung der ökologischen Auswirkungen einer solchen Baumaßnahme
verteilt. Wie viele unserer Ratsvertreter haben wohl an dem entsprechenden
Wochenende die 101 Seiten starke Studie zur Meinungsbildung durchgearbeitet?
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Öffentliches Interesse? Oder doch Unterstützung des Leistungssports?
Die Regattabahn gehört zu Duisburg, das bestreitet niemand. Doch wo ist das
öffentliche Interesse bei der Frage nach dem "Parallelkanal" so wie er jetzt
geplant ist ? Was kostet ein Wald? Wir finden an der Regattabahn zu allen
Zeiten, JoggerInnen, WalkerInnen, FahrradfahrerInnen, Familien mit Kindern beim
Spaziergang und all diejenigen, die sich einfach im Schatten der großen Bäume im
Freien aufhalten wollen. Damit wäre es beim Bau des Parallelkanals, wie er jetzt
geplant ist, vorbei. Schattenspendende Bäume wird es dann für viele Jahrzehnte
nicht mehr geben.
Ein entsprechendes Wirtschaftsgutachten, welches im Vorfeld hätte erstellt
werden müssen, ist nicht vorhanden. Es wird lediglich die Aussage getroffen,
dass bei der Durchführung von internationalen Wettkämpfen einige Übernachtungen
zusätzlich in Duisburg stattfinden würden. Die vorgelegten Zahlen sind
nicht überzeugend.
Von wie vielen Veranstaltungen pro Jahr ausgegangen wird, ist ebenfalls nicht
veröffentlicht! Belegen solche Aussagen das übergeordnete öffentliche Interesse
für solch massive Eingriffe in die Umwelt?
►
mehr zum Thema "Öffentliches
Interesse"
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Argumentation zur Abholzung
Die Argumentation die uns vorgelegt wird ist, dass Duisburg attraktiver wird,
wenn ein Parallelkanal errichtet wird, um somit zu erreichen, dass auch
zukünftig internationale Kanu- und Ruderregattaveranstaltungen durchführbar
wären. Der Weltverband fordert jedoch keinen Parallelkanal für internationale
Veranstaltungen. Duisburg ist nicht die einzige deutsche Stadt mit einer
Regattabahn – sicher gestellt ist somit noch lange nicht, dass internationale
Veranstaltungen an Duisburg zur Ausrichtung gegeben werden. Auch ein Gutachten
zur sportlichen Relevanz des Parallelkanals als solches gibt es nicht. Viele
Duisburger haben mit Sicherheit nichts gegen eine internationale Aufwertung und
Modernisierung unserer Regattabahn – aber muss dafür der Wald abgeholzt werden ?
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Varianten und Prüfungen von Alternativen
Die nach Umweltrecht unabdingbare Varianten- und Alternativbetrachtung wurde
nicht durchgeführt. Es wären verschiedene Varianten zu entwickeln gewesen. Deren
jeweilige Auswirkungen auf die Umwelt hätte untersucht werden müssen und
anschließend hätte eine Abwägung zwischen dem Umfang des öffentlichen
Interesses, der Pro- und Contras der jeweiligen Variante und den umweltbezogenen
Auswirkungen stattfinden müssen. Stattdessen gab es jedoch erst beim nicht
öffentlichen Erörterungstermin,
auf Grund von mehrfachen Nachfragen, drei formlose A4 -Seiten, die absolut
unzureichend, alternative Konzepte mit wenigen Worten ablehnten. Eine Kartierung
(Ermittlung der Flora und Fauna) für Alternativkonzepte hat gar nicht erst
stattgefunden, wie auf der nicht öffentlichen Erörterung bekannt gegeben wurde.
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Duisburg hat nicht genug Wald
Nach Aussage der Forstverwaltung macht der Waldbestand in Duisburg nur 10%
der Gesamtfläche aus. Die Einstufung als waldarme Gemeinde ist in den Hinweisen
zur Waldvermehrung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (MUNLV) festgelegt. Somit gilt Duisburg nach den Kriterien des
Landesumweltministeriums als waldarm.
Der Duisburger Wald ist seit dem 17.06.2003 nach den
deutschen
FSC-Richtlinien zertifiziert. Das derzeitige Zertifikat ist gültig bis
einschließlich 2008 ... [more]
►
FSC-Zertifikat für den Duisburger Wald
►
Landschaftsschutzgebiet
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Zerstörung von Lebensräumen
Die Liste der am Ufer und im Wald beheimateten Tier- und
Pflanzenarten ist lang. Darunter
befinden sich auch so genannte FFH-Arten (Flora Fauna Habitat
– europaweit besonders geschützte Arten). FFH-Arten in diesem Gebiet sind u. A.
verschiedene Fledermausarten, die in so genannten Höhlenbäumen (alter
Baumbestand) leben. Genau diese Bäume sollen jedoch gefällt werden. Gesetzlich
festgelegt ist, dass Lebensräume von FFH-Arten nur bei überwiegendem
öffentlichen Interesse zerstört werden dürfen.
Internationale Wettbewerbe von Leistungssportlern
stellen in diesem Zusammenhang kein ausreichendes öffentliches Interesse dar.
Selbst wenn ein öffentliches Interesse nachweisbar wäre, gäbe es noch das
Problem, dass nach geltendem Umweltrecht ein klares, tragfähiges Konzept zur
Umsiedlung der geschützten Arten vorhanden sein muss. Doch ein solches Konzept
ist nicht vorhanden. Es sind lediglich ein paar halbherzige Formulierungen in
der erst im Juni veröffentlichten Öko-Studie enthalten, die mehr Fragen offen
lassen, als beantworten. Der anwesende Experte konnte bei der nicht öffentlichen
Anhörung kein klares Konzept vortragen.
►
Bundesnaturschutzgesetz zum Thema FFH-Arten
►
Nachgewiesene Fledermausarten im Wedauer
Wald
►
Unzureichende Kartierung
►
Höhlenbäume
► Blick in eine Fledermaus - Wochenstube
[Info] [LiveCam]
►
Umzug für
Fledermäuse?
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Ökologischer Wahnsinn - mögliche langfristige Folgen
Der Wasserstand der Regattabahn sowie des geplanten Parallelkanals soll
künstlich erhöht und hoch gehalten werden. Das dafür notwenige Wasser soll der
Sechs-Seen-Platte entnommen werden. Durch die Absickerung des Wassers, durch
heiße Sommer und regenarme Zeiten, wird langfristig Wasser der Sechs-Seen-Platte
abgezweigt werden. Hierbei wiederum besteht die Gefahr, dass der Wasserspiegel
der Sechs-Seen-Platte immer weiter sinkt und u. U. Feuchtgebietsbiotope der
Sechs-Seen-Platte die Austrocknung droht. Bei solchem Niedrigwasser kann der
geänderte Wasserstand der Sechs-Seen-Platte wiederum Auswirkungen auf die
Waldgebiete rund um die Städtischen Kliniken, der Sechs-Seen-Platte bis hin zum Großenbaumer Wald haben. Experten mussten
feststellen, dass die Analyse der
langfristigen Auswirkungen des künstlich erhöhten Wasserstandes der Regattabahn
und des geplanten Parallelkanals nur unzureichend ermittelt wurden –
Berechnungsmethoden, die verwandt wurden sind nach Expertenmeinung unzuverlässig
und veraltet – aber uns DuisburgerInnen will man damit beruhigen!
Bitte fahren Sie einmal mit der Maus über das nachfolgende
Bild (ab IE 5.x)! Die Veränderung verdeutlicht nur einen kleinen Auschnitt des geplanten
Kahlschlags!
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Ausgleichsflächen für den gerodeten Wald
Für jeden gefällten Baum, muss eigentlich erneut angepflanzt werden. Die
entsprechenden Ausgleichsflächen für die Rodung des Wedauer Waldes stehen
allerdings derzeit, also zum Beginn des Planfeststellungsverfahrens immer noch
nicht bereit.
Die zuständige Forstbehörde erfuhr im Rahmen der Anhörung mündlich von in
Betracht gezogenen Flächen, die jedoch nicht alle Eigentum der Stadt Duisburg
sind. Neben den fast 2 Mio. Euro für die geplante Neuaufforstung, sind also noch
weitere Kosten für den Erwerb von Ausgleichsflächen zu kalkulieren, diese Kosten
wurden allerdings noch gar nicht abgeschätzt. Neben den Kosten ist auch der
Standort der Ausgleichsflächen genauer zu betrachten. Bisher unterbreitete
Vorschläge für Standorte würden andere bereits vorhandene Biotope zerstören
(z.B. der Katzenbruch). Die meisten Menschen würden jedenfalls diesen Wald dann
nicht mehr als Wald zu Gesicht bekommen. Er braucht ja 30-40 Jahre, um annähernd
so zu wachsen.
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Duisburg hat kein Geld!
... das ist nichts Neues, denn wir leben schon lange nicht mehr in "der Stadt-Montan" – dass die Stadt jedoch noch irgendwo 4.1 Mio. Euro zur Seite
gelegt haben soll, um den Bau des geplanten Parallelkanals zu finanzieren ist
recht interessant – oder sollen vielleicht doch weitere Kürzungen und
Schließungen bei Schwimmstädten, Kinderspielplätzen, Stadtteil-Büchereien
vorgenommen werden, um das Geld zusammen zu bekommen?
Die Gesamtkosten des derzeit geplanten Baus eines Parallelkanals werden mit
10 Mio. Euro beziffert. Ob die EU- Mittel gesichert sind, ist noch unklar – aber
auch EU-Mittel werden letztendlich von unseren Steuergeldern finanziert.
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Duisburger Naturschutzverbände gegen die Rodung
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Verbandsklage angekündigt
Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und
die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) haben sich öffentlich und deutlich
gegen die Rodung des Wedauer Waldes sowie gegen die Wasserentnahme aus der
Sechs-Seen-Platte in diesem Umfang ausgesprochen. BUND, NABU und SDW haben
erneut in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung veröffentlicht, dass der Umfang der
zur Zeit geplanten Eingriffe nicht durch ein überwiegendes öffentliches
Interesse gerechtfertigt sei. Sie kritisieren weiterhin, das dem Gebot der
Minimierung des Eingriffes nicht Rechnung getragen wurde.
Nach geltendem Umweltrecht können nur Umweltverbände eine Verbandsklage wegen
der ökologischen Konsequenzen führen.
Mit der gemeinsam veröffentlichten Pressemitteilung ist nun klar, dass die
Umweltverbände der Stadt Duisburg eine Klage androhen, sollte der
Planfeststellungsbeschluss nicht zur Zufriedenheit der Verbände ausfallen und
sollten die eingebrachten Einwendungen keine Berücksichtigung finden.
[Pressemitteilung der
Naturschutzverbände]
Für diese gute Nachricht, bedanken wir uns ganz herzlich bei den
Umweltverbänden!
Danke für Eure Unterstützung!
Verschiedene finanzielle Unterstützungen durch Mitglieder der AG für Erhalt des
Waldes für die Klage wurden bereits den Umweltverbänden zugesichert.
Wenn auch Sie mithelfen wollen, dass die Klage finanziell abgesichert ist,
können Sie eine Spende auf das folgende Konto überweisen:
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Empfänger: |
BUND Landesverband NRW |
| Konto-Nr.: |
8 204 700 |
| Bankinstitut: |
Bank für Sozialwirtschaft |
| BLZ: |
370 205 00 |
| Verwendungszweck: |
KG Duisburg Klage Wedauer Wald |
Eine Spendenquittung wird ausgestellt.
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Wir über uns
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für den Erhalt es Waldes sind ganz
normale DuisburgerInnen, denen es reicht, dass über Ihre Köpfe hinweg im Namen
des öffentlichen Interesses Entscheidungen zur Vernichtung des Waldes getroffen
werden. Wir sind überparteilich und unabhängig von sonstigen Organisationen
(Mitglieder von Parteien und Umweltorganisationen sind natürlich herzlich
willkommen).
Wir treffen uns regelmäßig jeden Sonntag, um verschiedene Aktionen, die
nächsten gerichtliche Schritte, weitere Öffentlichkeitsarbeit und
Erfahrungsaustausch von verschiedenen Aktivitäten zu besprechen und zu
koordinieren.
Alle sind herzlich willkommen, Unterstützung wird immer benötigt.
Für Fragen, weitere Informationen sowie Koordinierung und
Weitergabe neuer Ideen und geplanter Aktivitäten kontaktieren Sie uns bitte
unter:
Email: info@waldretter-du.de
oder kontaktieren Sie unsere Sprecherin der AG für den Erhalt des Waldes:
Petra Reif
Sanddornstr. 51
47269 Duisburg
Tel. 0173 236 3991
Wie kann ich helfen?
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Wie kann ICH helfen?
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Schreiben Sie die Ratsmitglieder an! |
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Schreiben Sie Leserbriefe an die Zeitungen! |
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Schreiben Sie die politischen Parteien an! |
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Schreiben Sie über Ihren Unmut an den Oberbürgermeister! |
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Fordern Sie die Umweltverbände auf, Ihr Klagerecht wahrzunehmen! |
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Unterstützen Sie Klagen vor
den Verwaltungsgerichten finanziell oder organisatorisch! |
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Unterstützen Sie die AG für den Erhalt des Waldes! Wir treffen uns regelmäßig jeden Sonntag, um verschiedene Aktionen, die
nächsten gerichtliche Schritte, weitere Öffentlichkeitsarbeit und
Erfahrungsaustausch von verschiedenen Aktivitäten zu besprechen und zu
koordinieren. |
Alle sind herzlich willkommen, Unterstützung wird immer benötigt!
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Download Flugblatt
BUND/NABU (PDF-Format, A4)
Zum Download bitte hier klicken

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Download Flugblatt Arbeitsgemeinschaft (PDF-Format, A4,
2seitig)
►
Waldretter Info Ausgabe 3 vom 15.10.2006 [Download
Info Ausgabe 3]
►
Waldretter Info Ausgabe 2 vom 30.07.2006 [Download Info Ausgabe 2]
►
Waldretter Info Ausgabe 1 vom 07.07.2006 [Download
Info Ausgabe 1]
Ausgabe 1 Vorderseite [Rückseite]

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Ausgabe 1 [Vorderseite] Rückseite

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