Wir sagen NEIN zur Zerstörung des Wedauer Waldes!


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Wald-Tatsachen:
Waldrätsel | Wussten Sie schon ... ? - Interessante Antworten zu Waldfragen
 
Aktuelles:
 
 

Vorzeitiger Maßnahmenvollzug ?

Die Stadt hat am Samstag Morgen begonnen die Höhlenbäume zu fällen!

Mein Vertrauen auf das Rechtssystem wurde durch die VG und OVG Entscheidungen ja schon arg erschüttert, denn offensichtlich ist die schiere Summe von 11 Mio Subvention schon so schwerwiegende, dass man über Naturschutz, Artenschutz oder Umweltschutz nicht mehr nachdenken braucht.
Mein Rest-Vertrauen auf Aussagen und das geschriebene Wort von irgendwelchen Stadtvertretern ist dann auch abhanden gekommen.

Vorbei die schriftliche Aussage, dass die Stadt nicht vor dem 29.10. mit Baumaßnahmen beginnen will,
vorbei die Aussage, dass es sich nur um 2 -3 Höhlenbäume handeln würde.


Tatsächlich wurden etwa 14 Bäume gefällt - und das nicht nur in dem Bereich in dem der Kanal gebaut werden soll, sondern auch an Stellen, von denen die Stadt als Einwendung auf die Kartierung von NABU und BUND bei Gericht vorgetragen hat, dass diese Bäume außerhalb des Eingriffsbereiches lägen, i>
Auch Bäumie ich am Donnerstag bei einer erneuten Begehung noch auf Fotos gebannt habe, um für die Gegenstellungnahme für das OVG Beweise zu haben, da die Stadt behauptete, es sei ja gar nicht klar, ob sich dort Höhlen befinden würden - musste ich am Samstag als rausgerissene, abgeholzte Riesen - nicht stehend, sondern liegend vorfinden.

Samstag morgen hat eine der Aktiven der AG Wald festgestellt, dass Forstbeamte mit entsprechendem Gerät zum Wedauer Wald vorrückten. Unter der persönlichen Bewachung von Hr. Greulich wurde ein Höhlenbaum nach dem anderen rausgerissen, abgesägt und in den Wald geworfen.
Eine Anzeige bei der Polizei wegen vorzeitigem Baubeginn wurde noch vor Ort versucht zu erstellen, doch die Polizei war bereits informiert und die ganze Aktion bei der Polizei bereits offiziell angemeldet.
Auch ein Telefonat mit dem OB Sauerland - der wohl immer noch von 2 -3 Höhlenbäumen ausging, hat nichts gebracht, da er nur auf Hr. Greulich verwies, der ja vor Ort sei.

Als ich um 14 Uhr im Wald ankam, waren die ersten 10 Bäume bereits gefällt.

Ich bin selten sprachlos, aber Samstag war ich es, denn ansonsten hätte ich auch nur persönliche Beschimpfungen loswerden wollen.

Unserem Umweltdezernenten hat die Aktion zumindest den Tag nicht vermiest, denn er ist mir dann um kurz nach 16:00 Uhr fröhlich mit seiner Frau joggend auf dem Weg neben der Regattabahn erneut begegnet. So viel Genuss an der Macht hätte ich bis zum Samstag selbst ihm nicht zugetraut.

Ich dagegen kochte vor Wut, Erschütterung, Unglauben und Trauer.

Kerstin Ciesla

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  Presseerklärung des BUND vom 29.10.06 zur Ablehnung der Beschwerde beim OVG Münster über den einstweiligen Rechtsschutz  [Download]

Mit großer Bestürzung haben die Duisburger Naturschutzverbände die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster gegen den einstweiligen Rechtsschutz für den Wedauer Wald zur Kenntnis genommen. Das OVG hat, ähnlich wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf, finanztechnische und haushaltstechnische Aspekte über die Interessen des Artenschutzes und den Schutz eines wertvollen Waldstückes gestellt. Entgegen anders lautender Medienmeldungen stellt auch das OVG nicht die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses fest. (...) [mehr]


 

Freitag Nachmittag hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) in einer Eilentscheidung den einstweiligen Rechtschutz abgelehnt

Die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 20.10.06 wurde am Freitag den 27.10.06 abgelehnt. Auch das OVG gewährt keinen einstweiligen Rechtschutz für den Erhalt des Wedauer Waldes.

Am Dienstag wurde die Beschwerde eingereicht und schon am Freitag gegen 14:30 Uhr lag die Begründung zur Ablehnung des einstweiligen Rechtschutzes vor. Da wundert es einen nicht, dass in der Eile auch das OVG im Ergebnis offen lässt, ob der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig ist oder nicht!

Auch das OVG hat lediglich eine allgemeine Interessenabwägung durchgeführt. D.h. Tourismusförderung gegen  Natur- und Artenschutz. Das OVG schreibt, dass „die positiven Auswirkungen auf den Tourismus durch den Bau des Parallelkanals für eine strukturschwache Region plausibel dargelegt worden“ seien. Hingegen sei „nicht nachgewiesen, dass sich der Bau erheblich negativ auf die Populinden-left: 36.0pquote>
Auf den Aspekt, dass es hier um Wald in der Stadt geht, ist auch dieses Gericht wieder nicht eingegangen. Und was ist mit uns Menschen ?
Was ist mit den allgemeinen Funktionen eines Waldes ?

   

Auf diese Aspekte ist weder da Verwaltungsgericht Düsseldorf noch das Oberverwaltungsgericht Münster eingegangen!

Sie fragen sich jetzt vielleicht - warum Tourismus, ging es nicht immer um den Sport? Also um die angebliche Notwendigkeit für Ruderer und Kanuten um internationale Veranstaltungen auszutragen?

Da man aber weder für den Spitzen- noch für den Breitensport Fördermittel aus den EU und Landestöpfen erhält, wurde kurzerhand von der Stadt Duisburg die Argumentation geändert und nun geht alles nur um den Tourismus.

Dass hier unter dem Deckmäntelchen des Tourismus eine massive Subvention und Hofierung des Spitzensports gemacht werden soll, wird auch dem Gericht aufgefallen sein. Und dem Gericht war auch bekannt, dass die Natur- und Umweltschutzverbände nicht mal eben ein Gutachten über die Fledermauspopulation aus dem Hut zaubern könnten. Die Stadt hat solche Gutachten in 1,5 Jahren Bearbeitungszeit nicht vorgebracht, aber den Natur- und Umweltschutzverbänden wird dies als Manko bei einem Eilverfahren ausgelegt ?

Verkehrte Welt ?

Da kann man nun mutmaßen, dass die schiere Summe von 11 Millionen Euro Fördergelder mehr Ausschlag geben als jegliche saubere Abwägung zum Arten- und Natur- und Umweltschutz.

Der Homo-Ökonomikus hat wieder zugeschlagen – wann werden die Menschen nur begreifen, dass ohne Ökologie auch irgendwann keine Ökonomie mehr vorhanden sein wird? 

Was ist Ihnen ein Baum wert?
Was ist Ihnen noch ein Wald wert?
Wann wird man einsehen, dass man Geld nicht atmen kann?

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  Presseerklärung des BUND vom 24.10.06 zum Beschluss über die Beschwerde beim OVG Münster über die Ablehnung des einstweiligen Rechtschutzes [Download]

Der Landesvorstand des BUND NRW hat beschlossen, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Beginn der Baumaßnahmen zum Parallelkanal Beschwerde einzulegen. Diese Beschwerde wird vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Düsseldorf geführt. (...) [mehr]


 

Verwirrung und falsche Interpretation in der Presse zum Stand der Verbandsklage des BUND

Die örtliche Presse verlautbarte in den letzten Tagen, dass nun der Abholzung für den Bau des Parallelkanal nichts mehr im Wege stehe, da das Verwaltungsgericht in Düsseldorf ja ...

Ja was eigentlich ?

Hier die Fakten:

Klage

Die Klage wurde am 02.10.06 beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf eingereicht
Die Klage ist bisher vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf nicht betrachtet worden

Luftbildaufnahme des Wedauer Waldes, der nach dem Willen der Stadt Duisburg abgeholzt werden soll!


Einstweiliger Rechtschutz – Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG)
 
Neben der eigentlichen Klage wurde am 02.10. 06 ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz eingereicht.
Der Antrag auf einstweiligen Rechtschutz hat man eingereicht, um zu vermeiden, dass die Bäume abgeholzt werden und dann die Klage gegenstandslos werden könnte.
Denn der Planfeststellungsbeschluss legt auf Seite 6 schriftlich fest:
„Die sofortige Vollziehung der Baumassnahmen gemäß §80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird angeordnet. Dadurch entfällt die aufschiebende Wirkung einer etwaigen Klage.“
Der einstweilige Rechtschutz wurde vom Verwaltungsgericht am Freitag Nachmittag des 20.10.06 abgelehnt, nicht jedoch ein Urteil für die Klage ausgesprochen. Da es sich nicht um ein Urteil handelt, wie fälschlicherweise in der Presse zu vernehmen war, gibt es auch keine Revision, sondern der rechtliche Schritt ist eine Beschwerde zur Entscheidung des einstweiligen Rechtschutzes bei der nächst höheren Instanz des Gerichts – dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

Beschwerde – Oberverwaltungsgericht Münster (OVG)
 
Der Landesvorstand des BUND hat am Montag, den 23.10.06 mit Unterstützung der Kreis- bzw. Stadtverbände BUND, NABU und SDW am Montag beschlossen beim Oberverwaltungsgericht Düsseldorf Beschwerde einzulegen.
Letztendlich geht es darum die vorzeitige Abholzung zu verhindern und einen so genannten Hängebeschluss zu erwirken, damit das Gericht in Ruhe und mit Sorgfalt die von beiden Seiten vorgetragenen Argumente gegeneinander abwägen kann.
Die entsprechende Pressemitteilung der Verbände finden Sie hier [Download]
Am 24.10.06 wurde die entsprechende Beschwerde offiziell dem Gericht zugestellt.

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  Presseerklärung des BUND zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf [Download]

Am Freitag, 20.10.2006, hat das VG Düsseldorf beschlossen, keinen einstweiligen Rechtsschutz gegen die Abholzung eines Teils des Wedauer Waldes für die Dauer des anhängigen Verfahrens vor dem VG zu gewähren. Damit wurde in der Sache kein Urteil gefällt. Es wurde vom Gericht lediglich konstatiert, dass keine offensichtlichen, groben Rechtsmängel im Planfeststellungsbeschluss vorlägen.

Das Gericht führt insbesondere aus, dass es sich noch nicht intensiv mit dem Verfahren hat beschäftigen können. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass das Gericht nicht habe feststellen können, welche Seite denn Recht habe. Das Gericht führt wörtlich aus, dass „die Kammer angesichts des summarischen Prüfungsmaßstabs im Hinblick auf das umfangreiche Abwägungsmaterial einerseits und den nur engen Zeitkorridor der gerichtlichen Untersuchung im Eilverfahren andererseits, die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ebenfalls nicht festzustellen vermag“.

Dass das Gericht in dieser Situation keinen Rechtsschutz gewährt, ist uns unverständlich.

An der Begründung des Beschlusses wird vor allem bemängelt, dass das Gericht die artenschutzrechtlichen Aspekte des Verfahrens scheinbar nur am Rande geprüft hat. Es versucht, sehr oberflächlich abzuwägen, ob ein öffentliches Interesse aus der Tourismusförderung ggf. höher wiegen könne, als die massiven Eingriffe in die Lebensumgebung mehrerer gefährdeter Arten und in ein Landschaftsschutzgebiet. Zugleich aber wird klargestellt, dass nicht genügend Zeit gewesen sei, um die fachlich-rechtlichen Aspekte auch wirklich zu prüfen. Eigentlich ist gerade für solche Fälle im Verwaltungsrecht ein Rechtsschutz vorgesehen, damit ein Gericht die notwendige Zeit bekommt, mit der angemessenen Tiefe zu analysieren. Zudem wurden relevante Präzedenzurteile höherer gerichtlicher Instanzen unbeachtet gelassen.

Daher wird eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht im Hinblick auf dieses Zwischenergebnis in Betracht gezogen. Zudem ist der BUND Duisburg nach wie vor zuversichtlich, dass nach vollständiger, detaillierter Prüfung der Sachverhalte auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu dem Schluss kommen sollte, den Eingriff in den Wedauer Wald zu verwerfen.

Die Äußerungen der Stadt Duisburg, das Verfahren sei nun gegen den BUND entschieden, entbehren also jeglicher Grundlage.

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  Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft für den Erhalt des Waldes vom 17.10.2006 [Download]
Unter Leitung der Duisburger "Naturwerkstatt besuchte die AG für den Erhalt des Waldes in den Abendstunden das Lebenshabitat der Fledermäuse im Wald an der Regattabahn, das nach den Plänen der Stadtverwaltung für einen Parallelkanal vernicht werden soll. (...) [mehr] [Foto der ExkursionsteilnehmerInnen]

  Fledermaushabitat im Wedauer Wald wesentlich umfangreicher als bisher bekannt!

Eine Begehung des Wedauer Waldes durch den NABU, den BUND und der AG Wald in dem Bereich, wo der Parallelkanal hinkommen soll, hat sehr interessante Ergebnisse gebracht Die Ergebnisse wurden nach wissenschaftlichen Regeln aufgenommen und dokumentiert.

Im vom Abholzen bedrohten Gebiet wurden 31 Höhlenbäume gefunden, in welchen sich jeweils ein- oder mehrere Höhlen befinden. Das ist weit weg von der Zahl 8, die immer wieder von der Stadt Duisburg genannt wird. Diese Ergebnisse gehen konform mit einer vorherigen Äußerung des Gutachters. Es wurde dargestellt, dass der Gutachter lediglich „eine Stichprobenuntersuchung durchgeführt“ habe und „eventuell mit einer hohen Dunkelziffer von Höhlenbäumen zu rechnen sei“.

Die Stadt Duisburg gibt dann an, 2 - 3 von den von ihr angegebenen 8 Bäumen fällen zu wollen. Die anderen sollen stehen bleiben. Unter anderem im dann sturmgefährdeten Bereich zwischen dem geplanten Parallelkanal und der Regattabahn. Wie realistisch und ehrlich diese Planungen der Stadt Duisburg sind, sieht man im Vergleich zu den von den Naturschützern nachweislich ermittelten Zahlen.

Auch was die Größe der Fledermauspopulation selbst angeht, kursieren falsche Zahlen. Eine Nacht-Begehung dieser Tage hat nach ersten Schätzungen Hunderte von Tieren erbracht und nicht einige wenige, wie von der Stadt behauptet.

Alle diese Fakten wurden dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zur Kenntnis gebracht.

So wird es Zeit, dass endlich davon abgesehen wird, einen Kanal auf der Westseite ausgerechnet in ein wichtiges Habitat dieser gefährdeten Arten zu schneiden. In der Tat wird jetzt geprüft werden, ob das Habitat nicht durchaus überregionale Bedeutung hat und damit unter besonderen Schutz als Gesamtfläche gestellt werden sollte.

Mehr zum Thema Zerstörung von Lebensräumen

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  Spendenaufruf

Den Gegnerinnen und Gegnern des Parallelkanals auf der Westseite der Regattabahn geht es darum, ein für die Stadt Duisburg und ihre BürgerInnen wichtiges und nicht wegzudenkendes Landschaftsschutzgebiet, den Wedauer Wald, in seiner jetzigen Form mit seinem unverwechselbaren Erholungswert für die Bevölkerung zu erhalten und vor dem geplanten Eingriff zu schützen.

Es sind bis heute schon umfangreiche Anwalts- und Gerichtskosten aufgelaufen.

Deshalb bitten wir alle Gegner und Gegnerinnen der ökologischen Eingriffe für das Projekt Regattabahn auf das Konto des Bundes für Umwelt und Naturschutz NRW e.V. zu spenden:
 
Empfänger: BUND Landesverband NRW
Kontonummer: 8 204 700
BLZ: 370 205 00
Bankinstitut: Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: „KG Duisburg Klage Wedauer Wald“

Spendenquittungen können ausgestellt werden.

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  Waldretter Info Ausgabe 3 vom 15.10.2006 [Download hier]

  Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW e.V. hat am 2.10.2006 Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Regattabahn eingereicht.

Dies ist geschehen mit der Unterstützung der beiden anderen Naturschutzverbände, dem Naturschutzbund (NABU) und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) sowie der Arbeitsgemeinschaft für den Erhalt des Waldes in Duisburg, welche diese Internet-Seiten betreibt.

Damit wendet sich der BUND mit breiter Unterstützung aus der Bevölkerung und den anderen Umwelt- und Naturschutzverbänden nicht gegen eine Modernisierung der Sportstätte an sich, sondern gegen diese Art der Maßnahmen und diese Art der Planung.

Dabei wird insbesondere massiv kritisiert, dass immer noch ca. 10 Hektar wertvolle und intakte Waldfläche in einem Landschaftsschutzgebiet unwiederbringlich zerstört werden soll. Zudem soll ein signifikant großes Habitat von seltenen und streng geschützten Tierarten auf ganzer Breite unwiederbringlich vernichtet werden. Es handelt sich dabei um fünf sehr gefährdete Spezies von Fledermäusen.

In der Tat halten die Gegner des aktuell geplanten Projektes, eingeschlossen die Umwelt- und Naturschutzverbände, diesen Eingriff nach wie vor für rechtswidrig ! Diese Ansicht wird beispielsweise auch von der zuständigen Fortbehörde geteilt. Insofern sind die Verlautbarungen verschiedener Befürworter und städtischer Beamter, die Gegner seien ggf. reine Verhinderer von realistischen und sinnvollen Projekten, absurd. Der BUND e.V. tritt in diesem Verfahren als Anwalt der Natur auf, der er nach Gesetz nun mal ist.

Wie die Sportverbände hinter vorgehaltener Hand immer mal wieder zugeben, gibt es andere, umweltverträglichere Ansätze, insbesondere für die Kanuten. Auch dies wird in der Klageschrift angeführt. Dass diese Varianten nicht ernsthaft von der Stadt Duisburg geprüft wurden bzw. in ihrer Relevanz zu den Ansprüchen und Wünschen der Spitzensportverbände Punkt für Punkt abgewogen wurden, ist durchaus verfahrensrelevant. In der Tat ist die Stadt Duisburg ihrer Verpflichtung nicht zur Genüge nachgekommen, die Notwendigkeit für diesen massiven Umwelteingriff nachzuweisen.

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  Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft für den Erhalt des Waldes vom 26.09.2006 [Download]

  Aktueller Stand der Bemühungen zum Erhalt des Waldes

Am 25.09.06 wurde der Planfeststellungsbeschluss im Amtsblatt veröffentlicht und ungefähr zum gleichen Zeitpunkt an die Einwender verschickt. Somit hat die Stadt Duisburg auf Konfrontation gesetzt! Das Angebot der Naturschutzverbände gemeinsam über die Ostseite zu reden, wurde nicht angenommen.

Die Stadt Duisburg hat sich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorsorglich selbst genehmigt.

Somit könnte wohl rein formell die Abholzung ab dem 1.10.2006 beginnen! 

Alle Gegner sind aufgerufen, eventuell vorzeitige Maßnahmen im Wedauer Wald zu beobachten und ggf. an die bekannten Kontaktadressen zu melden. Im Falle eines Falles könnten dann eventuell Gegenmaßnahmen ergriffen werden. 

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  Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) sprechen sich gegen einen Parallelkanal auf der Westseite aus!

Offizieller Beschluss der Natur- und Umweltschutzverbände vom 19.09.2006 [Download]


  Pressemitteilung zum Gesprächstermin der AG für den Erhalt des Waldes mit dem Oberbürgermeister Adolf Sauerland und dem Umweltdezernenten Dr. Peter Greulich zum Widerstand der AG gegen den Parallelkanal im Wedauer Wald
- AG für den Erhalt des Waldes sehr enttäuscht
- AG für den Erhalt des Waldes stellt Alternativvorschlag für die Ostseite vor
- Verhandlungsbereitschaft der Stadt unverändert gleich Null
[Pressemitteilung / Kommentar: Waldschonende Varianten nicht gewünscht]

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  Finanzierung für Parallelkanal steht wohl !  Meldungen über Finanzierungsprobleme waren falsch !
  Einige Medien in Duisburg, unter anderem der Wochenanzeiger, hatten behauptet, die Finanzierung einiger Großprojekte in Duisburg seien gefährdet. Darunter falle auch der Parallelkanal.
Diese Nachricht war wohl eine Zeitungsente !

Wie die WAZ vom 15.07.06 schon berichtete, bezieht sich das Nein der Bezirksregierung auf den sogenannten Verwaltungshaushalt der Stadt. Der sogenannte Vermögenshaushalt wurde wohl genehmigt. In diesem Vermögenshaushalt wird der Kredit für den Parallelkanal und das Gesamtprojekt Ausbau der Regattabahn aufgenommen.

Wir wissen nicht, ob hier lediglich ein Redakteur falsch recherchiert hat. Komisch finden wir allerdings, dass es immer wieder Nachrichten in Duisburg gab, das Projekt sei gestorben. Dann machte man sich keine Sorgen mehr, aber die Verwaltungsmaschinerie lief weiter. Dies tut sie auch jetzt, die ganze Zeit. Unnachgiebig und immer in die gleiche Richtung.

Deswegen müssen unsere Bemühungen unvermindert weitergehen!
Schreiben Sie an die Ratsmitglieder!
Schreiben Sie an die Zeitungen!
Fordern Sie, das Projekt umweltverträglich und ohne Eingriff in den Wedauer Wald sowie die 6-Seen-Platte zu planen!
Unterstützen Sie die Umweltverbände bei der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss!
Spenden Sie für die Vorbereitung und Durchführung der Klage!

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Waldretter Info Ausgabe 2 vom 30.07.2006
[Download hier]
Umweltverbände drohen Klage an!
[Pressemitteilung]
Spendenaufruf für Klage
Unterstützung durch Rettet den Regenwald e.V. mit Mailingaktion für jeden

Teile der Presse veröffentlichten in den letzten Tagen, dass der Parallelkanal nicht mehr finanzierbar sei, weil die Bezirkssregierung das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Duisburg abgelehnt habe. Die Aussage, dass die Bezirksregierung das Haushaltsicherungskonzept der Stadt Duisburg für 2006 abgelehnt hat, konnte anhand der Pressemitteilung vom 14.07.2006 der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt werden.

Dass jedoch der Parallelkanal nicht mehr finanzierbar ist und damit das Projekt eingestellt wird, ist nicht bestätigt!

  • Solange das Planfeststellungsverfahren nicht gestoppt wird,
  • und der Rat der Stadt offiziell den Ratsbeschluss durch einen neuen Ratsbeschluss revidiert hat,

kämpfen wir weiter für den Erhalt des Wedauer Waldes!

Planfeststellungsverfahren können auch komplett abgeschlossen werden und Jahre später aus der Schublade gezogen werden. Dann könnten wir nichts mehr tun!

Daher gehen alle Aktionen weiter und finden unsere Treffen auch weiterhin jeden Sonntag statt!

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Vernichtung von 120.000 m² Wald

Das derzeitig geplante Bauvorhaben des Parallelkanals der Regattabahn, hat die Rodung von 120.000 m² des 80jährigen Wedauer Waldes, zur Folge. Die Abtransportstrecke noch nicht mitgerechnet, denn die geplanten 100 LKWs pro Tag und andere Baumaschinen die für geplante 100 Arbeitstage den Abtransport vornehmen, brauchen bekanntlich auch Platz.

Besonders wertvoller Stieleichenwald im Norden der geplanten Rodungsfläche:
       
 

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Ad hoc Entscheidungen über die Köpfe der Duisburger Bewohner hinweg?

Der Rat der Stadt hatte bereits vor der nicht öffentlichen Erörterung (19.06.2006) die Pläne des Baus des Parallelkanals am Montag den 12.06.2006 mit großer Mehrheit beschlossen. Allein mit dieser Reihenfolge haben die Entscheider der Stadt Duisburg gezeigt, was sie von Bürgerbeteiligung, zumindest in diesem Verfahren, halten.

Erst am Freitag den 09.06.2006 wurde die dringend für Entscheidungen benötigte Studie zur Einschätzung der ökologischen Auswirkungen einer solchen Baumaßnahme verteilt. Wie viele unserer Ratsvertreter haben wohl an dem entsprechenden Wochenende die 101 Seiten starke Studie zur Meinungsbildung durchgearbeitet?

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Öffentliches Interesse? Oder doch Unterstützung des Leistungssports?

Die Regattabahn gehört zu Duisburg, das bestreitet niemand. Doch wo ist das öffentliche Interesse bei der Frage nach dem "Parallelkanal" so wie er jetzt geplant ist ? Was kostet ein Wald? Wir finden an der Regattabahn zu allen Zeiten, JoggerInnen, WalkerInnen, FahrradfahrerInnen, Familien mit Kindern beim Spaziergang und all diejenigen, die sich einfach im Schatten der großen Bäume im Freien aufhalten wollen. Damit wäre es beim Bau des Parallelkanals, wie er jetzt geplant ist, vorbei. Schattenspendende Bäume wird es dann für viele Jahrzehnte nicht mehr geben.

Ein entsprechendes Wirtschaftsgutachten, welches im Vorfeld hätte erstellt werden müssen, ist nicht vorhanden. Es wird lediglich die Aussage getroffen, dass bei der Durchführung von internationalen Wettkämpfen einige Übernachtungen zusätzlich in Duisburg stattfinden würden. Die vorgelegten Zahlen sind nicht überzeugend. Von wie vielen Veranstaltungen pro Jahr ausgegangen wird, ist ebenfalls nicht veröffentlicht! Belegen solche Aussagen das übergeordnete öffentliche Interesse für solch massive Eingriffe in die Umwelt?

  mehr zum Thema "Öffentliches Interesse"

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Argumentation zur Abholzung

Die Argumentation die uns vorgelegt wird ist, dass Duisburg attraktiver wird, wenn ein Parallelkanal errichtet wird, um somit zu erreichen, dass auch zukünftig internationale Kanu- und Ruderregattaveranstaltungen durchführbar wären. Der Weltverband fordert jedoch keinen Parallelkanal für internationale Veranstaltungen. Duisburg ist nicht die einzige deutsche Stadt mit einer Regattabahn – sicher gestellt ist somit noch lange nicht, dass internationale Veranstaltungen an Duisburg zur Ausrichtung gegeben werden. Auch ein Gutachten zur sportlichen Relevanz des Parallelkanals als solches gibt es nicht. Viele Duisburger haben mit Sicherheit nichts gegen eine internationale Aufwertung und Modernisierung unserer Regattabahn – aber muss dafür der Wald abgeholzt werden ?

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Varianten und Prüfungen von Alternativen

Die nach Umweltrecht unabdingbare Varianten- und Alternativbetrachtung wurde nicht durchgeführt. Es wären verschiedene Varianten zu entwickeln gewesen. Deren jeweilige Auswirkungen auf die Umwelt hätte untersucht werden müssen und anschließend hätte eine Abwägung zwischen dem Umfang des öffentlichen Interesses, der Pro- und Contras der jeweiligen Variante und den umweltbezogenen Auswirkungen stattfinden müssen. Stattdessen gab es jedoch erst beim nicht öffentlichen Erörterungstermin, auf Grund von mehrfachen Nachfragen, drei formlose A4 -Seiten, die absolut unzureichend, alternative Konzepte mit wenigen Worten ablehnten. Eine Kartierung (Ermittlung der Flora und Fauna) für Alternativkonzepte hat gar nicht erst stattgefunden, wie auf der nicht öffentlichen Erörterung bekannt gegeben wurde.

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Duisburg hat nicht genug Wald

Nach Aussage der Forstverwaltung macht der Waldbestand in Duisburg nur 10% der Gesamtfläche aus. Die Einstufung als waldarme Gemeinde ist in den Hinweisen zur Waldvermehrung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) festgelegt. Somit gilt Duisburg nach den Kriterien des Landesumweltministeriums als waldarm.

Der Duisburger Wald ist seit dem 17.06.2003 nach den deutschen FSC-Richtlinien zertifiziert. Das derzeitige Zertifikat ist gültig bis einschließlich 2008 ... [more]

FSC-Zertifikat für den Duisburger Wald

Landschaftsschutzgebiet

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Zerstörung von Lebensräumen

Die Liste der am Ufer und im Wald beheimateten Tier- und Pflanzenarten ist lang. Darunter befinden sich auch so genannte FFH-Arten (Flora Fauna Habitat – europaweit besonders geschützte Arten). FFH-Arten in diesem Gebiet sind u. A. verschiedene Fledermausarten, die in so genannten Höhlenbäumen (alter Baumbestand) leben. Genau diese Bäume sollen jedoch gefällt werden. Gesetzlich festgelegt ist, dass Lebensräume von FFH-Arten nur bei überwiegendem öffentlichen Interesse zerstört werden dürfen. Internationale Wettbewerbe von Leistungssportlern stellen in diesem Zusammenhang kein ausreichendes öffentliches Interesse dar. Selbst wenn ein öffentliches Interesse nachweisbar wäre, gäbe es noch das Problem, dass nach geltendem Umweltrecht ein klares, tragfähiges Konzept zur Umsiedlung der geschützten Arten vorhanden sein muss. Doch ein solches Konzept ist nicht vorhanden. Es sind lediglich ein paar halbherzige Formulierungen in der erst im Juni veröffentlichten Öko-Studie enthalten, die mehr Fragen offen lassen, als beantworten. Der anwesende Experte konnte bei der nicht öffentlichen Anhörung kein klares Konzept vortragen.

Bundesnaturschutzgesetz zum Thema FFH-Arten

Nachgewiesene Fledermausarten im Wedauer Wald

Unzureichende Kartierung

Höhlenbäume

Blick in eine Fledermaus - Wochenstube [Info] [LiveCam]

Umzug für Fledermäuse?

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Ökologischer Wahnsinn - mögliche langfristige Folgen

Der Wasserstand der Regattabahn sowie des geplanten Parallelkanals soll künstlich erhöht und hoch gehalten werden. Das dafür notwenige Wasser soll der Sechs-Seen-Platte entnommen werden. Durch die Absickerung des Wassers, durch heiße Sommer und regenarme Zeiten, wird langfristig Wasser der Sechs-Seen-Platte abgezweigt werden. Hierbei wiederum besteht die Gefahr, dass der Wasserspiegel der Sechs-Seen-Platte immer weiter sinkt und u. U. Feuchtgebietsbiotope der Sechs-Seen-Platte die Austrocknung droht. Bei solchem Niedrigwasser kann der geänderte Wasserstand der Sechs-Seen-Platte wiederum Auswirkungen auf die Waldgebiete rund um die Städtischen Kliniken, der Sechs-Seen-Platte bis hin zum Großenbaumer Wald haben. Experten mussten feststellen, dass die Analyse der langfristigen Auswirkungen des künstlich erhöhten Wasserstandes der Regattabahn und des geplanten Parallelkanals nur unzureichend ermittelt wurden – Berechnungsmethoden, die verwandt wurden sind nach Expertenmeinung unzuverlässig und veraltet – aber uns DuisburgerInnen will man damit beruhigen!

Bitte fahren Sie einmal mit der Maus über das nachfolgende Bild (ab IE 5.x)! Die Veränderung verdeutlicht nur einen kleinen Auschnitt des geplanten Kahlschlags!

Kahlschlag

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Ausgleichsflächen für den gerodeten Wald

Für jeden gefällten Baum, muss eigentlich erneut angepflanzt werden. Die entsprechenden Ausgleichsflächen für die Rodung des Wedauer Waldes stehen allerdings derzeit, also zum Beginn des Planfeststellungsverfahrens immer noch nicht bereit.

Die zuständige Forstbehörde erfuhr im Rahmen der Anhörung mündlich von in Betracht gezogenen Flächen, die jedoch nicht alle Eigentum der Stadt Duisburg sind. Neben den fast 2 Mio. Euro für die geplante Neuaufforstung, sind also noch weitere Kosten für den Erwerb von Ausgleichsflächen zu kalkulieren, diese Kosten wurden allerdings noch gar nicht abgeschätzt. Neben den Kosten ist auch der Standort der Ausgleichsflächen genauer zu betrachten. Bisher unterbreitete Vorschläge für Standorte würden andere bereits vorhandene Biotope zerstören (z.B. der Katzenbruch). Die meisten Menschen würden jedenfalls diesen Wald dann nicht mehr als Wald zu Gesicht bekommen. Er braucht ja 30-40 Jahre, um annähernd so zu wachsen.

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Duisburg hat kein Geld!

... das ist nichts Neues, denn wir leben schon lange nicht mehr in "der Stadt-Montan" – dass die Stadt jedoch noch irgendwo 4.1 Mio. Euro zur Seite gelegt haben soll, um den Bau des geplanten Parallelkanals zu finanzieren ist recht interessant – oder sollen vielleicht doch weitere Kürzungen und Schließungen bei Schwimmstädten, Kinderspielplätzen, Stadtteil-Büchereien vorgenommen werden, um das Geld zusammen zu bekommen?

Die Gesamtkosten des derzeit geplanten Baus eines Parallelkanals werden mit 10 Mio. Euro beziffert. Ob die EU- Mittel gesichert sind, ist noch unklar – aber auch EU-Mittel werden letztendlich von unseren Steuergeldern finanziert.

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Duisburger Naturschutzverbände gegen die Rodung - Verbandsklage angekündigt


Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) haben sich öffentlich und deutlich gegen die Rodung des Wedauer Waldes sowie gegen die Wasserentnahme aus der Sechs-Seen-Platte in diesem Umfang ausgesprochen. BUND, NABU und SDW haben erneut in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung veröffentlicht, dass der Umfang der zur Zeit geplanten Eingriffe nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sei. Sie kritisieren weiterhin, das dem Gebot der Minimierung des Eingriffes nicht Rechnung getragen wurde.


Nach geltendem Umweltrecht können nur Umweltverbände eine Verbandsklage wegen der ökologischen Konsequenzen führen. Mit der gemeinsam veröffentlichten Pressemitteilung ist nun klar, dass die Umweltverbände der Stadt Duisburg eine Klage androhen, sollte der Planfeststellungsbeschluss nicht zur Zufriedenheit der Verbände ausfallen und sollten die eingebrachten Einwendungen keine Berücksichtigung finden.
[Pressemitteilung der Naturschutzverbände]

Für diese gute Nachricht, bedanken wir uns ganz herzlich bei den Umweltverbänden!

Danke für Eure Unterstützung!

Verschiedene finanzielle Unterstützungen durch Mitglieder der AG für Erhalt des Waldes für die Klage wurden bereits den Umweltverbänden zugesichert. Wenn auch Sie mithelfen wollen, dass die Klage finanziell abgesichert ist, können Sie eine Spende auf das folgende Konto überweisen:

 

Empfänger: BUND Landesverband NRW
Konto-Nr.: 8 204 700
Bankinstitut: Bank für Sozialwirtschaft
BLZ: 370 205 00
Verwendungszweck: KG Duisburg Klage Wedauer Wald

 
Eine Spendenquittung wird ausgestellt.

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Wir über uns

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für den Erhalt es Waldes sind ganz normale DuisburgerInnen, denen es reicht, dass über Ihre Köpfe hinweg im Namen des öffentlichen Interesses Entscheidungen zur Vernichtung des Waldes getroffen werden. Wir sind überparteilich und unabhängig von sonstigen Organisationen (Mitglieder von Parteien und Umweltorganisationen sind natürlich herzlich willkommen).

Wir treffen uns regelmäßig jeden Sonntag, um verschiedene Aktionen, die nächsten gerichtliche Schritte, weitere Öffentlichkeitsarbeit und Erfahrungsaustausch von verschiedenen Aktivitäten zu besprechen und zu koordinieren.

Alle sind herzlich willkommen, Unterstützung wird immer benötigt.

Für Fragen, weitere Informationen sowie Koordinierung und Weitergabe neuer Ideen und geplanter Aktivitäten kontaktieren Sie uns bitte unter:

Email: info@waldretter-du.de

oder kontaktieren Sie unsere Sprecherin der AG für den Erhalt des Waldes: Schild                                                                                     
Petra Reif
Sanddornstr. 51
47269 Duisburg

Tel. 0173 236 3991

Wie kann ich helfen?

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Wie kann ICH helfen?

Schreiben Sie die Ratsmitglieder an!
Schreiben Sie Leserbriefe an die Zeitungen!
Schreiben Sie die politischen Parteien an!
Schreiben Sie über Ihren Unmut an den Oberbürgermeister!
 Fordern Sie die Umweltverbände auf, Ihr Klagerecht wahrzunehmen!
Unterstützen Sie Klagen vor den Verwaltungsgerichten finanziell oder organisatorisch!
Unterstützen Sie die AG für den Erhalt des Waldes! Wir treffen uns regelmäßig jeden Sonntag, um verschiedene Aktionen, die nächsten gerichtliche Schritte, weitere Öffentlichkeitsarbeit und Erfahrungsaustausch von verschiedenen Aktivitäten zu besprechen und zu koordinieren.

 Alle sind herzlich willkommen, Unterstützung wird immer benötigt!

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Download Flugblatt BUND/NABU (PDF-Format, A4)

Zum Download bitte hier klicken


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Download Flugblatt Arbeitsgemeinschaft (PDF-Format, A4, 2seitig)

► Waldretter Info Ausgabe 3 vom 15.10.2006 [Download Info Ausgabe 3]

Waldretter Info Ausgabe 2 vom 30.07.2006 [Download Info Ausgabe 2]

Waldretter Info Ausgabe 1 vom 07.07.2006 [Download Info Ausgabe 1]

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