Nachgewiesene Fledermäuse im Wedauer Wald Bedenken Sie, hier geht es um verschiedene Fledermausarten – nicht „um die ein oder andere Fledermaus einer Art“, wie es die Befürworter des Parallelkanals und einige Pressemitteilungen fälschlicherweise darstellen !!! In den von der Stadt Duisburg in Auftrag gegebenen Studien, welche offizielle Bestandteile des Planfeststellungsverfahrens sind, wurden die folgenden streng geschützten FFH Fledermausarten festgestellt:
Unter „besonders vorrangigem gesetzlichem Schutz“ ist hierbei die Erwähnung in Anhängen der europäischen Artenschutzkonventionen, bei der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union. Bei den Anhängen der FFH-Richtlinien gilt, dass die Arten, die in einem der Anhänge mit einer kleineren Nummer genannt sind, einen besonders vorrangigen gesetzlichen Schutz genießen. Im Wedauer Wald konnte die Teichfledermaus nachgewiesen werden und diese ist dem Anhang II der FFH Richtlinien zuzuordnen und alle anderen Fledermausarten sind geschützt gemäß der Definitionen in Anhang IV. Neben den oben genannten, offiziell dokumentierten Feldermausarten, sind nach Angaben von Fledermausexperten noch weitere Fledermausarten im Wedauer Wald beheimatet.
Eine genaue Untersuchung hat jedoch nicht stattgefunden. Mit
professionellen Herangehensweisen hätte man nach Expertenaussage auch das
vermutete Vorkommen des „Braunen Langohrs“ im Waldgebiet nachweisen können. [more]
Biologische Station Kreis Wesel: http://www.bskw.de Herzlichen Dank an die Biologische Station Kreis Wesel, die uns freundlicherweise die Fledermausfotos zur Verfügung gestellt hat! Rund um den Fledermausschutz bei BUND und NABU: UNO-Organisation, deren Aufgabe es ist, den Schutz der europäischen Fledermäuse zu realisieren. Es gibt ein internationales Abkommen zum Schutz der Fledermäuse: Eurobats Allgemeine Erklärungen zu Fledermäusen bei Wikipedia. © Copyright 2007 Kerstin Ciesla |
|||||||